Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 01.03.2025
§ 1 Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der KLEEN SOFTWARE GMBH, des Ingenieurbüros Kleen sowie der Kleen Holding GmbH (im Folgenden als „Kleen Group“ bezeichnet. Diese AGB gelten für alle Verträge, die der Kunde mit einem der genannten Unternehmen abschließt.
§ 2 Nutzungsrechte, Rechte Dritter
1. Der Kunde erhält an der gelieferten Software ein zeitlich unbefristetes, einfaches Nutzungsrecht. Das Nutzungsrecht ist persönlich, nicht übertragbar und nicht ausschließlich.
2. Die Kleen Group behält die vollen Eigentumsrechte an den Softwarelösungen. Die lizenzierten Softwarelösungen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden zur Nutzung überlassen und nicht verkauft.
3. Ein Verleihen, Vermieten oder Verleasen der Software ist dem Kunden nicht gestattet. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich bestimmt oder im Rahmen der vertraglichen Nutzung erforderlich, darf der Kunde Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Kleen Group nicht, auch nicht teilweise, vervielfältigen, be- und umarbeiten oder übersetzen. Er darf sie ferner nicht disassemblieren, dekompilieren, rekonstruieren oder sonstige Verfahren anwenden, um den Quellcode zu ermitteln oder sonstige Informationen über die Konzeption oder Erstellung der Software zu erlangen.
§ 3 Copyrights
Der Kunde trägt alle rechtliche Verantwortung im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das "Recht am eigenen Bild".
Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt.
Das Copyright auf alle durch die Kleen Group erstellten Arbeiten verbleibt bei der Kleen Group.
§ 4 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
1. Der Kunde verpflichtet sich, die zugrunde liegende Software ausschließlich für die im Vertrag genannten Bestimmungen zu verwenden. Der gesamte Quelltext, sowie einzelne Module und Funktionen, dürfen nicht an Dritte weitergegeben, sowie für andere eigene Projekte verwendet werden. Es dürfen keine Modifikationen an der bestehenden Software ohne schriftliche Genehmigung durch die Kleen Group vorgenommen werden. Die Kleen Group ist stets im Impressum der Software zu führen, solange Bestandteile der Software für die Software verwendet werden.
2. Darüber hinaus kann der Kunde eine Vervielfältigung zu Sicherungszwecken vornehmen. Es darf jedoch jeweils nur eine einzige Sicherungskopie angefertigt und aufbewahrt werden. Diese Sicherungskopie ist als solche des überlassenen Programms zu kennzeichnen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf das Programm, den Quellcode, der Datenbank sowie die Dokumentation durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Die gelieferten Originaldatenträger sowie die Sicherungskopien sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesicherten Ort aufzubewahren. Die Mitarbeiter des Kunden sind nachdrücklich auf die Einhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen sowie des Urheberrechts hinzuweisen.
4. Weitere Vervielfältigungen, zu denen auch die Ausgabe des Programmcodes auf einen Drucker gehört, darf der Kunde nicht anfertigen.
§ 5 Programmänderungen
1. Bei auftretenden Fehlern im System steht dem Kunden der Support durch die Kleen Group zur Verfügung.
2. Die entsprechenden Handlungen dürfen nur dann kommerziell arbeitenden Dritten überlassen werden, die in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis mit dem Lieferanten stehen, wenn der Lieferant die gewünschten Programmänderungen nicht gegen ein angemessenes Entgelt vornehmen will. Dem Urheber ist eine hinreichende Frist zur Prüfung der Auftragsübernahme einzuräumen sowie der Name des Dritten mitzuteilen.
3. Sofern die genannten Handlungen aus gewerblichen Gründen vorgenommen werden, sind sie nur zulässig, wenn sie zur Schaffung, Wartung oder zum Funktionieren eines unabhängig geschaffenen interoperablen Programms unerlässlich sind und die notwendigen Informationen auch nicht veröffentlicht wurden oder sonst wie zugänglich sind.
4. Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
§ 6 Haftung
1. Die Kleen Group übernimmt keine Haftung für die mit Hilfe der Software erstellten Endprodukte. Für die Eignung der mit unserer Software erstellten Endprodukte für den vom Kunden vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir weder eine Garantie noch eine Haftung.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Endprodukte für seinen speziellen Verwendungszweck selbst zu prüfen. Dies umfasst insbesondere die Prüfung auf Fehlerfreiheit, Konformität mit gesetzlichen Anforderungen und Eignung für den beabsichtigten Einsatzzweck.
3. Die Kleen Group haftet nicht für Schäden, die durch die Verwendung fehlerhafter Endprodukte entstehen, insbesondere wenn der Kunde diese trotz erkennbarer Mängel verwendet oder an Dritte weitergibt.
4. Diese Haftungsfreistellung gilt nicht für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Kleen Group beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5. Außerhalb der Gewährleistung haftet die Kleen Group unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung der Kleen Group auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Eine weitergehende Haftung der Kleen Group besteht nicht.
Insbesondere besteht keine Haftung für entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe der Kleen Group.
§ 7 Gewährleistung
1. Die Gewährleistung für die mangelfreie Funktionalität der Software gemäß der Leistungsbeschreibung bleibt von den vorstehenden Haftungsausschlüssen unberührt.
2. Bei Mängeln der Software selbst gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit diese nicht durch zulässige Vereinbarungen in diesen AGB modifiziert wurden.
3. Die Kleen Group gewährleistet, dass die Software bei vertragsgemäßer Nutzung den vereinbarten Funktionsumfang erfüllt.
Eine vollständige Fehlerfreiheit kann jedoch nicht garantiert werden.
4. Der Kunde ist verpflichtet, die Software nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu melden.
§ 8 Änderungen
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Kleen Group einlegt. Im Zweifelsfall gilt das Datum des Poststempels.
§ 9 Weitergeleitete Aufträge
Wenn ein Auftrag seinem Inhalt nach typischerweise in der Form ausgeführt wird, dass die Kleen Group einen Dritten mit der weiteren Erledigung betraut, erfüllt die Kleen Group den Auftrag dadurch, dass es ihn im eigenen Namen an den Dritten weiterleitet. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Kleen Group auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung des Dritten.
§ 10 Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Gültig sind die jeweils aktuelle Preisliste und die im individuellen Angebot genannten Preise.
§ 11 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit der Kleen Group kommt zustande, durch die Übermittlung des unterschriebenen Kundenauftrags per Fax, elektronischer Post oder Zusendung und der Auftragsbestätigung durch die Kleen Group.
§ 12 Daten
Der Kunde stellt die Kleen Group von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann die Kleen Group nicht haftbar gemacht werden und der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an die Kleen Group zu übermitteln.
§ 13 Datenschutz
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages, Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.
§ 14 Preise und Zahlungen
Die Rechnungsstellung erfolgt nach unserer gültigen Preisliste bzw. des individuell mit dem Kunden vereinbarten Preises. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält sich die Kleen Group vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen und hieraus entstandene Kosten an den Kunden weiterzugeben. Einwendungen wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit eines Rechnungsabschlusses hat der Kunde spätestens innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Rechnungszugang schriftlich zu erheben. Im Zweifel gilt das Datum des Poststempels. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.
§ 15 Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
Für alle Verträge gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist Hamm.
§ 16 Schlussbestimmungen
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger der Kunden an die Kleen Group gebunden. Sollten in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder in weiteren vertraglichen Vereinbarungen eine unwirksame Bestimmung enthalten sein, bleiben alle übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.